Mehrwegverpackungen in der Gastronomie, ab dem 01.01.2023
Ab dem 01. Januar 2023 tritt die neue Mehrwegangebotspflicht für Bistros, Cafés und Restaurants in Kraft – gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG2). Ziel ist, weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen zu verbrauchen.
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